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Denkmalschutz Steuer - Der Erwerb einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie wird mit hohen steuerlichen Vorteilen belohnt. Bei der Denkmalschutz Steuer können die Modernisierungskosten auf 12 Jahre abgeschrieben werden und das zu 100 %. Auch die Anschaffungskosten sind steuerlich absetzbar, bei der Berechnung des anzuwendenden Prozentsatzes wird das Baujahr des Gebäudes zugrunde gelegt. Grundvorrausetzung zum Erhalt der Denkmalschutz Steuer ist allerdings, dass die Immobilie bereits vor der geplanten Sanierung erworben wird. Aus dieser Tatsache ergibt sich ein weiterer Vorteil und zwar die geringen Anschaffungskosten. Das die meisten denkmalgeschützten Objekte in schönen und repräsentativen Wohn- und Sanierungsgebieten liegen steigert die Lebens- und Wohnqualität erheblich. Alte Gebäude strahlen zudem einen besondern Charme aus und sorgen somit für ein behagliches Wohngefühl.
Denkmalschutzimmobilie
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